Die Kreditfähigkeit bei Bauvorhaben prüfen

Das Prüfen der Kreditfähigkeit

Wer sich seinen Wunsch nach einem Eigenheim oder aber auch einem Zweitwohnsitz, etwa in einem Urlaubsparadies erfüllen möchte, ist meist auf Fremdkapital angewiesen. Hier ist einer der entscheidenden Punkte die persönliche Bonität, die für jede Bank eine große Rolle spielt, ob der gewünschte Immobilienkredit vergeben wird oder nicht. Anhand einer Einnahmen- und Ausgabenrechnung wird die Prüfung der Kreditwürdigkeit bei Privatpersonen gerechnet. Hier werden alle Einnahmen, das sind etwa der Lohn oder Gehalt aber auch Kapital- und Mieterträge und Sozialleistungen, darunter fallt etwa dass Kindergeld, werden zusammengezählt und den permanenten Ausgaben gegenüber gestellt. Zu den dauerhaften Ausgaben zählen die Miete und auch Kosten für Energie, Versicherungen und bereits eventuell bestehende Kredite aber auch Unterhaltszahlungen und pauschal werden die täglichen oder monatlichen Kosten für den Lebensunterhalt angesetzt und zwar je nach Grösse der Familie. So werden etwa zur Zeit für eine allein stehende Person um die 800 Euro an monatlichen Lebenshaltungskosten angenommen, wobei dieser Wert je nach Region schwanken wird. Hier hat aber meist jede Bank ganz eigene Ansätze. Der so errechnete Geldbetrag steht dann für die monatliche Tilgungsrate des Kredites der Baufinanzierung zur Verfügung. Wenn dann noch die aktuellen Zinsen berücksichtigt werden und die Länge der Laufzeit, kann etwa über den Baufinanzierung-Rechner.eu ganz schnell und einfach die mögliche Kredithöhe ermittelt werden, die Ihnen zur Verwirklichung Ihres Bauvorhabens zu Verfügung gestellt werden kann. Falls es sich um besonders heikle Finanzierungen handelt, werden von den Instituten häufig noch weitere Einkommensbestandteile herangezogen, um so den Betrag für die Tilgung des Kredites zu erhöhen. Als Grundlage der Planung ist im Normalfall immer bei der Einnahmen- und Ausgabenberechnung mit einem nachhaltig zu erzielendes Einkommen zu rechnen, denn etwaige Prämien- oder Einmalzahlungen werden hier fast nie berücksichtigt, da diese einmaligen Zahlungen in der Regel das zur Verfügung stehende Einkommen nicht dauernd erhöhen.

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.