Rechtsschutzversicherung: Mehr Geld für Anleger-Klagen

Das Oberlandesgericht München hat einer Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen stattgegeben. Nach diesem Urteil müssen Rechtsschutzversicherungen bei klagen von Geldanlegern jetzt häufiger zahlen. Allerdings sehen andere Oberlandesgerichte das anders.

Der genaue Gegenstand der Verhandlung waren die Bedingungen der Rechtsschutzversicherung D.A.S., welche vielen Versicherten die Übernahme von Rechtsanwalts- und Gerichtskosten bei Klagen zum Thema Geldanlagen verweigerte. In den Bedingungen hieß es: Für Streitigkeiten wegen der „Anschaffung oder Veräußerung von Effekten sowie die Beteiligung an Kapitalanlagemodelle (…), auf welche die Grundsätze der Prospekthaftung anwendbar sind“ zahle das Unternehmen nicht.

Diese Formulierung würde die Kunden zu Unrecht benachteiligen. Die Bedeutung sei unklar und die Klausel damit unwirksam. Das OLG München sah dies ebenso. Der Begriff „Effekten“ sei nicht definiert und die Reichweite der Klausel damit nicht zu bestimmen. Für die Münchner Assekuranz ein unangenehmes Urteil, da sie nun jetzt für alle einschlägigen Streitigkeiten zahlen muss.

Aber auch zahlreiche andere Versicherungen verwenden ähnliche Klauseln, für welche dieses Urteil jedoch nicht direkt gilt. Bei zwei anderen Oberlandesgerichten scheiterten die nordrhein-westfälischen Verbraucherschützer mit Klagen gegen den Rechtsschutz-Ausschluss für Geldanlagestreitigkeiten. In einigen Fällen stehen die Entscheidungen noch aus.

Um solche Unangenehmen Überraschungen zu vermeiden, sollte man bei einem Rechtsschutzversicherung Vergleich nicht nur auf die Häle der Beiträe achten, sondern auch ganz genau die Vertragsbedingungen studieren und auch Erfahrungsberichte im Internet suchen.

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